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Positionspapier des BWK Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD für die 21. Legislaturperiode

Mit dem neuen Koalitionsvertrag von Union und SPD zur Bildung einer gemeinsamen Bundesregierung erfolgt die politische Gestaltung für die nächsten Jahre. Für den BWK ist es entscheidend, die dort formulierten Ziele und Maßnahmen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern und weiter zu entwickeln. Sein Positionspapier bewertet den Koalitionsvertrag aus der Perspektive eines technisch-wissenschaftlichen Berufsverbands und hebt sowohl positive Aspekte als auch kritische Punkte hervor.


Im Koalitionsvertrag bekennt sich die neue Bundesregierung zum Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045, gleichzeitig werden aber zu wenige und zu wenig ambitionierte Maßnahmen ergriffen, um dieses Ziel in der Praxis erreichen zu können. Hier ist aus Sicht des BWK dringend nachzusteuern. Die Anpassung der wasserwirtschaftlichen Strukturen an Wetterlagen mit Dürren und Starkregenereignissen im Sommer und die durch Klimawandel nasseren Winter werden die zukünftigen Maßnahmen der Wassermengenbewirtschaftung, bzw. Wasserressourcenmanagement viel stärker prägen als bisher. Die Wasserversorgung stellt ein wesentliches direktes Element der Daseinsvorsorge der Bevölkerung dar. Die Politik muss sich aus Sicht des BWK deshalb, auch künftig gegen mögliche Privatisierungsbestrebungen wenden.


Die Belastung von Gewässern, insbesondere des Grundwassers, mit Nährstoffen aus diffusen Quellen ist legislativ zu regeln, ohne die Wirtschaftenden durch eine Stickstoffabgabe über Gebühr zu belasten. Hier wünscht sich der BWK ein stärkeres Engagement. Auch in Zeiten knapper Kassen kann die Erreichung des guten ökologischen Zu-stands als Teil der Daseinsvorsorge nicht zur Disposition gestellt werden. Es sind nach wie vor umfangreiche Maßnahmen nötig, um Fehlentwicklungen rückgängig zu machen und die Gewässer und das Gewässerumfeld zu schützen. Die Gewässerentwicklungsmaßnahmen zur Umsetzung der WRRL bilden nach mehr als zwei Jahrzehnten einen wichtigen Baustein. Eine Intensivierung der Maßnahmenumsetzung ist unbedingt erforderlich.


Es bedarf, neben Erleichterungen bei der Maßnahmenplanung und -zulassung, auch umfangreicher Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen an den Gewässern, einer ausreichenden Personalisierung und der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Verbänden, Ingenieurbüros, Kommunen und Landesbehörden. Hochwasserschutzmaßnahmen werden im Kontext des Klimawandels künftig vermehrt erforderlich und stellen komplexe Planungen, mit klimawandelbedingt verstärkten Unsicherheiten, dar. Klimadaten und -projektionen des Bundes und der Länder im Binnenland müssen deshalb verbindlich von den zuständigen Stellen bereitgestellt und in den regionalen Planungen berücksichtigt werden.


Große Teile der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur haben ihre Nutzungsdauer erreicht oder überschritten und sind, teils auch aus Sicherheitsgründen, dringend an die heutigen Anforderungen anzupassen. Dabei sind klimawandelbedingte Effekte zu berücksichtigen. Der BWK sieht den Bedarf ergänzender Förderprogramme für die Instandhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen. Die im Koalitionsvertrag 2025 angestrebte gute finanzielle Ausstattung der ins-besondere auch im Klimawandel unabwendbar erforderlichen Ertüchtigung der Infrastruktur ist ein Schritt in die richtige Richtung.


Der BWK appelliert an die Bundesregierung, die formulierten Ziele zügig und konsequent umzusetzen und konkrete, messbare Schritte zu unternehmen, um in dieser Klimazeitenwende eine nachhaltige Zukunft für kommende Generationen zu schaffen und zu sichern.

 

Der BWK bietet dafür seine fachliche Expertise und seine Mitwirkung und Unterstützung an.